Verkäufer |
Schreuders Sport International B.V; |
Käufer |
die andere Vertragspartei im Sinne von Artikel 2.1 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen; |
Werktage |
alle Kalendertage, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von den Behörden zu gesetzlichen Feiertagen erklärt wurden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag des Königs offiziell gefeiert wird; |
Vertrag |
jeder Vertrag für die Lieferung von Waren, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, jede Ergänzung dazu und/oder Änderung daran sowie alle Rechtsgeschäfte/Handlungen zur Vorbereitung (u.a. Angebote des Verkäufers und Anfragen des Käufers) und zur Ausführung eines solchen Vertrags; |
Beträge |
alle Beträge und/oder Preise verstehen sich netto, in Euro und zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders erwähnt; |
CPT |
(Carriage Paid To, Incoterms 2010) Der Verkäufer zahlt den Preis für den Transport der gekauften Waren an den vom Käufer zu benennenden Bestimmungsort (eine einzige, zentrale Adresse). Nachdem die Waren dem (erstmaligen) Frachtführer übergeben wurden, trägt der Käufer das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Waren sowie der zusätzlichen Kosten, die infolge derartiger Ereignisse entstehen; |
FCA |
(Free Carrier, Incoterms 2010) Der Käufer bezahlt den Preis für den Transport der gekauften Waren vom Geschäftssitz des Verkäufers an den vom Käufer gewünschten Bestimmungsort. Der Verkäufer ist lediglich dazu verpflichtet, dem Spediteur oder einer anderen, vom Käufer benannten Person die Güter an seinem Geschäftssitz zu übergeben; |
EXW |
(Ex Works, Incoterms 2010) Der Käufer holt die Güter selbst und auf eigene Rechnung und für eigenes Risiko ab. Die Lieferung des Verkäufers erfolgt bei Übergabe der gekauften Sachen an den Käufer und am Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Güter in das Fahrzeug zu verladen, mit dem die Güter abgeholt werden; |
Marken |
vom Verkäufer registrierte und/oder eingetragene Marken, die gemeinschaftlich als Marken und einzeln als Marke bezeichnet werden; |
Frost |
wenn in den Niederlanden für einen Zeitraum von 48 Stunden eine Temperatur unter dem Gefrierpunkt (0 Grad Celsius) gemessen wird; |
Winterhartwaren |
Produkte, zu denen u.a. (nicht abschließend) Schlittschuhe (Excl. Vermietung), Schlitten, Schneeschuhe, Schneeschaufeln, Eiskratzer, Antirutsch-Sohlen, usw. gehören. |